Fronleichnam in Sachsen: Wo ist Feiertag?

In Sachsen ist Fronleichnam in den 25 Gemeinden gesetzlicher Feiertag, die die auf REVOSax veröffentlichte Anlage der FronleichnamsVO aufzählt – katholisch und sorbisch geprägte Orte im heutigen Landkreis Bautzen. 16 davon sind heute keine eigenen Gemeinden mehr; dort gilt der Feiertag nach § 1 Satz 2 nur im früheren Gemeindeteil. Ob die Anlage dort vollständig ist, ist offen – siehe die Zeile „Rosentha“.

Wann Fronleichnam einen Arbeitstag kostet

  • Donnerstag, 04.06.2026 – ein Arbeitstag weniger
  • Donnerstag, 27.05.2027 – ein Arbeitstag weniger
  • Donnerstag, 15.06.2028 – ein Arbeitstag weniger
  • Donnerstag, 31.05.2029 – ein Arbeitstag weniger
  • Donnerstag, 20.06.2030 – ein Arbeitstag weniger

Die 25 Gemeinden der Anlage

Landkreis Bautzen

Laut VerordnungHeuteGilt fürOrte im Gebiet (eigene Zuordnung)Offen
KönigswarthaKönigswarthadie ganze GemeindeKönigswartha, Caminau, Johnsdorf, Neudorf (5), Niesendorf, Eutrich, Commerau (2), EntenschenkeOb Oppitz und Wartha (nach 1993 hinzugekommen) erfasst sind, regelt die VO nicht ausdrücklich.
LugaNeschwitznur den Gemeindeteil LugaLuga, Neuluga, Quoos
LuppaRadibornur den Gemeindeteil LuppaLuppa, Bocka (3), Luppedubrau, Lomske (1)
LuttowitzRadibornur den Gemeindeteil LuttowitzLuttowitz, Merka
NeschwitzNeschwitzdie ganze GemeindeNeschwitz, Kleinholscha, Holscha, Lomske (2), Neudorf (6), Doberschütz (2), Zescha
PrischwitzGödanur den Gemeindeteil PrischwitzPrischwitz, Muschelwitz, Sollschwitz (1), Storcha
PuschwitzPuschwitzdie ganze GemeindePuschwitz, Neu-Puschwitz, Guhra, Jeßnitz (1), Lauske (1), Wetro
RadiborRadibornur den Gemeindeteil RadiborRadibor, Bornitz (1), Brohna, Camina, Grünbusch, SchwarzadlerSeit dem Zusammenschluss 1999 ist Radibor eine neu gebildete Gemeinde; die alte besteht als Gemeindeteil fort. Milkel, Cölln, Großbrösern und Milkwitz lagen 1993 in keiner aufgeführten Gemeinde.
Salzenforst-BolbritzBautzennur den Gemeindeteil Salzenforst, Bolbritz (Stadtteile von Bautzen)Salzenforst, Bolbritz, Schmochtitz, Temritz, Bloaschütz, Döberkitz
SaritschNeschwitznur den Gemeindeteil SaritschSaritsch, Loga, Pannewitz (1), Uebigau (1)
SdierGroßdubraunur den Gemeindeteil SdierSdier, Zschillichau
DörgenhausenHoyerswerdanur den Gemeindeteil DörgenhausenDörgenhausen
DubringWittichenaunur den Gemeindeteil DubringDubring
HoskeWittichenaunur den Gemeindeteil HoskeHoske, Rachlau (2)
KottenWittichenaunur den Gemeindeteil KottenKotten
SollschwitzWittichenaunur den Gemeindeteil SollschwitzSollschwitz (2), LiebegastLiebegast gehört heute zu Oßling (AGS 14625420); ob § 1 Satz 2 dort weiter greift, ist offen.
SpohlaWittichenaunur den Gemeindeteil SpohlaSpohla
WittichenauWittichenaudie ganze GemeindeWittichenau, Neudorf-Klösterlich, Brischko, Keula (2)Maukendorf (1994 eingemeindet) stand nicht in der Anlage.
CrostwitzCrostwitzdie ganze GemeindeCrostwitz, Caseritz, Horka (1), Nucknitz
NebelschützNebelschützdie ganze GemeindeNebelschütz, Miltitz (3), Wendischbaselitz
OstroPanschwitz-Kuckaunur den Gemeindeteil OstroOstro, Neustädtel (2), Cannewitz (3), Kaschwitz-Glaubnitz, Säuritz
Panschwitz-KuckauPanschwitz-Kuckaudie ganze GemeindePanschwitz, Kuckau, Schweinerden, Jauer, Lehndorf
RalbitzRalbitz-Rosenthalnur den Gemeindeteil RalbitzRalbitz, Naußlitz (2), Cunnewitz, Schönau (3)
RäckelwitzRäckelwitzdie ganze GemeindeRäckelwitz, Höflein, Schmeckwitz, Dreihäuser (2), Neudörfel (5), Teichhäuser
RosenthaRalbitz-Rosenthalnur den Gemeindeteil RosenthalRosenthal (2), Schmerlitz, Zerna, Piskowitz (2)Die Anlage endet auf REVOSax (aktuelle und historische Fassung, HTML und PDF) mit „Rosentha“ – offenbar abgeschnitten. Gemeint ist nach Lage wohl Rosenthal (2), Lkr. Kamenz. Nicht gegen das SächsGVBl-Original geprüft; ob danach weitere Einträge fehlen, ist nicht auszuschließen.

Rechtsgrundlage und Stand

§ 1 FronleichnamsVO; Ermächtigung: § 1 Abs. 1 SächsSFG (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3997-SaechsSFG, Fassung gültig ab 07.05.2025). § 1 lautet:

In den in der Anlage aufgeführten Gemeinden der Landkreise Bautzen, Hoyerswerda und Kamenz ist Fronleichnam gesetzlicher Feiertag. Dies gilt, wenn die aufgeführten Gemeinden nach einer Neugliederung als Gemeindeteil fortbestehen, nur für diesen Gemeindeteil.

Die Anlage steht in der FronleichnamsVO auf REVOSax (amtliches PDF), abgerufen am 14.09.2026. Fassung gültig ab 10.06.1995. Heutige Gemeinden nach Destatis GV-ISys, Stand 30.06.2026. Orte im Gebiet nach dem Historischen Ortsverzeichnis von Sachsen – eigene Zuordnung, nicht amtlich.

  • Die Fassung von 1993 enthielt zusätzlich Großdubrau (Lkr. Bautzen). Mit der Änderung 1995 entfiel es, zugleich kam § 1 Satz 2 hinzu. Heute gilt in Großdubrau nur der Gemeindeteil Sdier.
  • Die Landkreise Bautzen (alt), Hoyerswerda und Kamenz bestehen nicht mehr; alle Orte liegen heute im Landkreis Bautzen.
  • 16 der 25 Gemeinden der Anlage bestehen nicht mehr als Gemeinde.
  • Die Spalte „Orte im Gebiet (eigene Zuordnung)“ nennt Orte, die laut Historischem Ortsverzeichnis vor 1993 in die Gemeinde eingegliedert waren und damit zum Gemeindeteil im Sinne von § 1 Satz 2 gehören dürften – eigene Auslegung, nicht amtlich.